Videodolmetscher & Telefondolmetscher
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    Die Abrechnung erfolgt gemäß §9 des Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzes (JVEG) mit 70,00 Euro netto pro Stunde. Das Honorar für den Telefondolmetscher beträgt mindestens 35,00 Euro netto für bis zu 30 Minuten, danach erfolgt die Aufrundung halbstündlich.

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    Wir, die ÜZM GmbH, sind im Bereich der Dienstleistungen für Übersetzer und Dolmetscher sowie im Qualitäts- und Projektmanagement durch die DEKRA nach DIN ISO 17100 und DIN ISO 9001:2015 zertifiziert.

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