Die Abrechnung erfolgt gemäß §9 des Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzes (JVEG) mit 95,00 Euro netto pro Stunde. Das Honorar für den Telefondolmetscher beträgt mindestens 45,00 Euro netto für bis zu 30 Minuten, danach erfolgt die Aufrundung halbstündlich.
Wir, die ÜZM GmbH, sind im Bereich der Dienstleistungen für Übersetzer und Dolmetscher sowie im Qualitäts- und Projektmanagement durch die DEKRA nach DIN ISO 17100 und DIN ISO 9001:2015 zertifiziert.
Die Übersetzerzentrale übersetzt und dolmetscht bereits seit über
25 Jahren in München, sowie in ganz Deutschland.
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